FAQ

Eine weit verbreitete Konsumform von getrockneten Cannabisblüten ist, diese gemahlen, oftmals auch mit Tabak vermischt, in einem «Joint» zu rauchen. In den meisten Ländern ist das Vermischen mit Tabak hingegen nicht gebräuchlich. Tabak und Cannabis gehören grundsätzlich auch nicht zusammen, weil Tabak z.B. die Wirkung und auch den Geschmack von Cannabis verändert. Es gibt zudem Studien, welche nahelegen, dass das Rauchen von reinem Cannabis die Lungenfunktion nicht bzw. nicht annähernd so beeinträchtigt, wie beim Mischkonsum mit Tabak. Eine weitere Konsumform wäre die, des Verdampfens («Vaporisieren»). In unserem Online-Shop finden sich hierfür entsprechend geeignete Geräte sowie Literatur und weitere Informationen zu dem Thema. Obwohl unsere Cannabisblüten in Rohform nicht als Lebensmittel zugelassen sind, berichten uns viele Kunden Ihre positiven Erfahrungen beim oralen Konsum von Cannabis.

Ob als Kekse oder als Tee. Der menschliche Verdauungstrakt ist generell hervorragend zur Aufnahme von Wirkstoffen geeignet, jedoch beträgt die Bioverfügbarkeit von Cannabinoiden hier nur 5–10 %. Dies liegt einerseits an der schlechten Wasserlöslichkeit von Cannabinoiden und andererseits daran, dass das Blut aus dem Darm zuerst durch die Leber fliesst, wo Giftstoffe aus der Nahrung bereits teilweise abgebaut werden («First-Pass-Effekt»). Die Bioverfügbarkeit kann durch Verwendung fettiger Grundlagen (z.B. Milch, Kokosöl) auf 10–20 % gesteigert werden. Ein weiterer Vorteil des oralen Konsums gegenüber dem Rauchen ist, dass keine Hitzeverluste auftreten und auch keine Cannabinoide durch Ausatmen verloren gehen.

Cannabis enthält über 480 Wirkstoffe, von denen 80 ausschliesslich in Cannabis gefunden werden. Die 80 Verbindungen, die nur in Cannabis gefunden werden, werden als Cannabinoide bezeichnet. Diese interagieren anhand der Rezeptoren in unserem Körper – dem sogenannten Endocannabinoid-System –, wobei sie Wirkungen in unserem Nervensystem und Gehirn auslösen. Die Rezeptoren sind an den unterschiedlichsten stellen im Körper zu finden. So befindet sich der CB1-Rezeptor primär bei Teilen des Nervensystems und auch im Magen-Darm-Trakt, während der CB2-Rezeptor eher in Verbindung mit dem Immunsystem zu stehen scheint. Nachfolgend eine kurze Übersicht der 8 wichtigsten Cannabinoide, die in Cannabis gefunden wurden: THC Dies ist das bekannteste und Cannabinoid in Cannabis, es steht für Delta-9-Tetrahydrocannibinol. Dieses Cannabinoid ist für die wichtigste psychoaktive Wirkung verantwortlich, die man beim Konsum von Cannabis erlebt, es stimuliert Teile des Gehirns, was die Freisetzung von Dopamin verursacht — was wiederum ein Gefühl der Euphorie und des Wohlbefindens bewirkt. THC wird auch eine analgetische Wirkung nachgesagt, es wird davon ausgegangen, dass es die Symptome von Schmerzen und Entzündungen lindert. THC ist in den meisten Ländern streng reguliert oder verboten. In der Schweiz beträgt der maximale Grenzwert bezüglich THC-Gehalt gemäss geltender Betäubungsmittelverordnung 1%, weshalb die durch Green Passion hergestellten und angebotenen Produkte immer unter diesem Grenzwert liegen. CBD Cannabidiol oder abgekürzt CBD ist aktuell Gegenstand verschiedener Forschungen. Diskutiert werden unter anderem mögliche therapeutische Wirkungen wie antioxidative, antiinflammatorische, anti-konvulsive, antiemetische, anxiolytische oder antipsychotische Effekte. Die medizinische Wirkung von CBD ist derzeit jedoch erst ungenügend erforscht. CBD ist eine nicht-psychoaktive Komponente, welche vermutlich die Wirkungen von THC reduziert und reguliert (Antagonist). CBD selbst hat eine lange Liste möglicher medizinischer Eigenschaften, welche gegenwärtig erforscht werden. Zu den wichtigsten möglichen und in Fachkreisen diskutierten Attributen gehören z.B. die Linderung chronischer Schmerzen, Entzündungen, Migräne, Arthritis, Krämpfe, Epilepsie und Schizophrenie. Auch in der Krebsforschung ist CBD ein aktuelles Thema. CBG CBG, auch als Cannabigerol bekannt, ist ein Wirkstoff in Cannabis, der vor allem im Zusammenhang mit der vermuteten antibakteriellen Wirkung erforscht wird. Allerdings wurde bei jüngsten Forschungen festgestellt, dass es in den meisten Cannabis-Sorten zwar traditionell nicht sehr häufig vorkommt, aber dass es wahrscheinlich die “Vorlage” oder “Stammzelle” für sowohl THC, als auch CBD ist. Dies bedeutet, dass THC und CBD aus dem CBG hervorgehen. Von CBG wird auch vermutet, dass es die Aufnahme von GABA hemmt, was ein Gefühl der Entspannung bewirkt, das normalerweise mit CBD verbunden ist. Diese Erkenntnisse haben zu neuen Forschungen an diesem Cannabinoid angespornt. CBN Cannabinol oder abgekürzt CBN, ist ein Analgetikum, das durch den Abbau von THC durch Oxidation entsteht. Es ist leicht psychoaktiv und ist in frischem Cannabis nur in geringen Mengen zu finden. Sein Vorkommen kann auf ein Minimum reduziert werden, indem man geernteter Cannabis an einem dunklen, trockenen Ort lagert. Tendenziell wird die Wirkung von THC der von CBN vorgezogen, denn CBN ist nicht so wirksam wie THC und kann Abgeschlagenheit verursachen, wenn es in hohen Konzentrationen vorkommt. Von CBN wird angenommen, dass es Angst mindert und den Augeninnendruck reduziert. THCV Von Tetrahydrocannabivarin oder abgekürzt THCV, wird angenommen, dass es ein Cannabinoid ist, welches die Wirkung von THC abmildert. Aktuelle Forschung, die an THCV durchgeführt wird, lässt vermuten, dass es verwendet werden kann, um metabolische Störungen zu behandeln und als Appetitzügler fungieren kann. CBC Obwohl nicht viel medizinische Forschung an diesem Cannabinoid durchgeführt wurde, wird von Cannabichromen oder abgekürzt CBC angenommen, dass es entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkungen hat. Kürzlich durchgeführte Forschungen lassen vermuten, dass es eine Rolle bei der Zellerneuerung im Gehirn spielen könnte. THCA THCA ist eine Säure Form von THC. Es ist ein Rohzustand, in dem THC in frischen Cannabis Pflanzen gefunden werden kann. Erst wenn Cannabis erhitzt wird, wird das THCA in THC umgewandelt. Vom THCA in dieser rohen Form, wird angenommen, dass es keine aktive Verbindung ist. CBDA Ähnlich wie THCA, ist CBDA die Säure Form von CBD. Es wird angenommen, dass es eine antiemetische Wirkung (gegen Übelkeit) hat, sowie dass es dazu beitragen kann, Brustkrebs zu bekämpfen. Jedoch ist noch mehr Forschung über sein medizinisches Nutzen von Nöten. Natürlich enthält die Cannabispflanze noch viele andere Bestandteile, wie Terpene. Terpene existieren in allen Arten von Pflanzen, sie sind der Hauptbestandteil von ätherischen Ölen. Sie sorgen dafür, dass unser Cannabis, Rosmarin und Thymian so wunderbar duften. Wichtig zu wissen ist auch, dass die einzelnen vorgenannten Inhaltsstoffe der Cannabispflanze wie Cannabinoide, Terpene und Aminosäuren ihre Wirkung gegenseitig verändern und beeinflussen.

Die durch Green Passion angebotenen CBD-Öle und -Tinkturen sind Hanfextrakte aus legalen Hanfsorten, welche verschiedene Cannabinoide enthalten, insbesondere CBD – Cannabidiol. Auch THC kann je nach Produkt in der gesetzlich erlaubten Konzentration enthalten sein. Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte derzeit weder als Heil- noch als Lebensmittel zugelassen sind. Green Passion ist gemäss der Schweizer Heilmittelverordnung nicht befugt, Heilversprechungen oder Empfehlungen zur Behandlung von Krankheiten oder sonstigen Leiden abzugeben. Darüber hinaus sind wir deshalb faktisch auch nicht befugt, die orale Einnahme der durch uns vertriebenen CBD-Extrakte zu empfehlen oder Dosierungsvorschläge abzugeben. Weitere wissenswerte Informationen zu diesem Thema und zum aktuellen Stand der Forschung finden sich z.B. im Buch «CBD – Cannabidiol», welches in unserem Online-Shop bezogen werden kann.

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei CBD-Derivaten (Extrakte, Öle, Tinkturen, Konzentrate, Kristalle etc.) ist die Differenzierung zwischen «Full Spectrum»-Produkten und «Isolaten». Bei einem Full Spectrum-Produkt werden aus der Quellpflanze alle vorhandenen Cannabinoide extrahiert, ohne diese voneinander zu trennen. Dies sorgt für den sogenannten «Entourage Effekt», welcher die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Cannabinoiden beschreibt. Bei einem Isolat hingegen wird ausschliesslich das CBD aus der Quellpflanze extrahiert bzw. von den anderen Cannabinoiden getrennt. Oftmals wird anschliessend das reine CBD wieder mit anderen Flüssigkeiten verdünnt, um die gewünschte Konzentration zu erhalten.

Oft werden wir gefragt, ob der Konsum unserer Produkte zu einem positiven Drogentest (Urin-, Blut- oder Haaranalyse) führen kann bzw. ob der Führerschein bei einer Kontrolle nach vorgängigem Konsum von legalen Cannabis-Produkten in Gefahr ist. Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass die meisten unserer Produkte geringe Konzentrationen an THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten. Die enthaltene Konzentration an THC in unseren Produkten ist jedoch nicht ausreichend hoch, um eine psychotrope Wirkung und somit eine Fahrunfähigkeit zu bewirken. Gemäss in der Schweiz geltenden Strassenverkehrsgesetzen gilt eine Fahrunfähigkeit jedoch bereits als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeuglenkers THC über dem geltenden Grenzwert von 1,5 μg/L festgestellt wird. Uns sind Fälle bekannt, wo nach dem Konsum unserer CBD-Produkte ein behördlich verordneter Urintest positiv angeschlagen hat. Anschliessende Blut- und Haaranalysen vielen jedoch bis anhin stets negativ aus. Von einem effektiven Führerausweisentzug aufgrund von vorgängigem Konsum von legalen Cannabisprodukten haben wir bis dato keine Kenntnis. Trotzdem raten wir grundsätzlich davon ab, nach dem Konsum von THC-haltigen Produkten ein Fahrzeug zu führen.

Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von <1% werden durch das BAG und die Oberzolldirektion als Tabakersatzprodukt qualifiziert und sind rechtlich grundsätzlich normalem Rauchtabak gleichzustellen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass theoretisch überall wo es erlaubt ist, herkömmliche Zigaretten zu rauchen, auch legales Cannabis geraucht werden darf. Es gilt jedoch zu beachten, dass die soziale Akzeptanz von öffentlichem Cannabiskonsum bei weitem nicht überall gegeben ist. Wenn Du dich also an einem öffentlichen Ort oder in einem Gartenrestaurant befindest, frag lieber Deine Sitznachbarn nett, ob es diese stören würde, bevor Du Deinen legalen CBD-Joint anzündest.

Bleibe ruhig, beantworte alle Fragen und falls Dein legales Cannabis konfisziert wird oder Du gar eine Busse erhältst, beantrage sofort die Durchführung einer Cannabinoid-Analyse. Sobald diese durchgeführt wurde und das Testresultat bescheinigt, dass die betreffende Ware <1% THC enthält, erhältst Du diese von den Behörden zurück. Vielerorts verfügt die Polizei bereits über Schnelltests, mittels welchen sofort bestimmt werden kann, ob der THC-Gehalt unter oder über 1% beträgt. Wir empfehlen zudem jeweils, die Kaufquittung oder -rechnung von Green Passion zu Beweiszwecken zu behalten und die Ware in der ursprünglichen Green Passion-Verpackung aufzubewahren.

Es gilt zu beachten, dass jedes Land seine eigenen Gesetze in Bezug auf den THC-Gehalt von Cannabis und Cannabisderivaten hat. In der EU liegt z.B. in den meisten Ländern der maximal erlaubte THC-Gehalt bei 0.2-0.3%. Eine Grosszahl der durch Green Passion Schweiz vertriebenen Produkte sind somit im Ausland nicht legal und wir raten strikte davon ab, solche Produkte ohne vorgängige Abklärungen ins Ausland mitzuführen.

Wir werden oftmals angefragt, weshalb die durch uns vertriebenen Cannabis-Blüten so teuer sind, in vielen Fällen gar teurer als die illegal erhältlichen Cannabis-Sorten vergleichbarer Qualität, deren THC-Werte über 1% liegen und somit unter das Betäubungsmittelrecht fallen. Hierzu folgendes: 1. Die für die Tabakbesteuerung zuständige Oberzolldirektion («OZV») erachtet gemäss ihrem Merkblatt grundsätzlich sämtliche im Endverkauf befindlichen Cannabis-Produkte, welche zum Rauchen oder vaporisieren bestimmt sind oder dazu verwendet werden können, unabhängig von deren Aufmachung als Tabakersatzprodukt. Dies bedeutet, dass solche Produkte der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Vorliegend ist die OZV der Auffassung, dass für Cannabisblüten der höchstmögliche Tabaksteuersatz, nämlich derjenige für Feinschnitttabak zur Anwendung kommt, welcher gegenwärtig bei 25% auf dem Kleinhandelspreis liegt. Hinzu kommt die gesetzliche MWST auf Cannabisprodukten im Endverkauf von 8%. Somit sind unsere Cannabisblüten im Endverkauf mit indirekten Steuern in der kumulierten Höhe von 32.41% auf dem Endverkaufspreis belastet. 2. Des Weiteren bezahlen wir nebst Kantons- und Gemeindesteuern, sowie Direkten Bundessteuern die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge für sämtliche Angestellten. All diese Steuern und Abgaben hat ein Verkäufer von schwarz gehandeltem Cannabis nicht zu entrichten. Deshalb ist die Gewinnmarge bei schwarz verkauftem Cannabis sogar bei einem wesentlich tieferen Endverkaufspreis immer noch viel höher als bei legal verkauftem Cannabis. Die Praxis der Schweizer Behörden insbesondere bezüglich der Besteuerung von Cannabisblüten als Feinschnitttabak zu exorbitanten 25% ist als extrem unglücklich zu bezeichnen und widerspiegelt den Umstand, dass die zuständigen Behörden infolge der jahrzehntelang betriebenen Prohibition und Kriminalisierung von Cannabis keine Erfahrung im geordneten Umgang damit haben und nun entsprechend mit der Regulierung überfordert sind. Erfahrungen in US-Bundesstaaten wie z.B. Colorado – wo Cannabisblüten nach der Legalisierung zuerst mit Steuern von 30% und mehr belastet wurden – haben nachweislich gezeigt, dass solch hohe Steuerbelastungen zu unerwünschten Effekten führen; zu hohe Steuerbelastungen begünstigen nämlich klar den Schwarzmarkt und entziehen den Behörden die Grundlage für eine vernünftige Regulierung und Kontrolle. Deshalb wurde in Colorado der Steuersatz für Cannabisblüten auf vernünftige 10% reduziert. Die Steuereinnahmen haben die Erwartungen der Behörden trotz Steuersenkung um ein Vielfaches übertroffen. Gleichzeitig konnten die Behörden den Schwarzmarkt und somit die organisierte Kriminalität eindämmen, wie auch Minderjährige vor dem Konsum bewahren. Green Passion setzt sich dafür ein, dass die Steuern auf Cannabisblüten auf ein sozial verträgliches Niveau zu stehen kommen. Für eine Besteuerung von Hanfblüten als Feinschnitttabak fehlt unseres Erachtens momentan jegliche Grundlage, weshalb Green Passion bei der Oberzolldirektion eine entsprechende Beschwerde eingereicht hat. Es ist klar, dass eine ganzheitliche und für alle zufriedenstellende Lösung nur über eine längst überfällige Regulierung des Cannabismarktes erreicht werden kann.

Der Grund hierfür liegt darin, dass verschiedene Behördenstellen der Auffassung sind, dass es sich bei CBD-Öl um ein zulassungspflichtiges, neues Lebensmittel («Novel Food») handelt. Hinzu kommt, dass der THC-Gehalt unserer Öle den zulässigen Grenzwert gemäss Kontaminantenverordnung übersteigt, weshalb unsere Vollspektrum-Öle in der Schweiz nicht als Lebensmittel angepriesen und als solches vertrieben werden dürfen. Dies, obwohl die Produkte grundsätzlich nach lebensmittelrechtlichen Standards hergestellt werden. Unsere CBD-Öle von DOLOCAN werden aus einem mittels CO2-Extraktion gewonnenen Hanfextrakt hergestellt und mit Bio-Hanfsamenöl als Trägeröl verdünnt. Es handelt sich also ein reines Hanfprodukt. In unseren Ölen sind auch absolut keine Lösungsmittelrückstände zu finden, ebenso keine Rückstände von Pestiziden, Fungiziden, Insektiziden, Schwermetall etc.

Dies erklärt die Bemerkung «Nicht zum Verzehr empfohlen» auf unseren Verpackungen. Weitere Informationen zum Thema Cannabis/CBD als Lebensmittel findest Du unter nachfolgendem Link: https://www.greenpassion.ch/cbd-als-lebensmittel/

Des Weiteren verweisen wir in diesem Zusammenhang auf den Bericht, welcher im November im K-Tipp unter dem Titel «Ein Drittel der Hanf-Öle enthält zu wenig Wirkstoff erschienen ist. Die Analyseresultate unserer Produkte betreffend Cannabinoidgehalt und Lösungsmittelrückstände, welche wir von K-Tipp zugestellt erhalten haben, können auf unserer Website eingesehen werden.