CBD Öl soll künftig mit Vergällung ungeniessbar gemacht werden

CBD Öl soll künftig mit Vergällung ungeniessbar gemacht werden

Apr 12, 2022Lisa-Marie Walter

Im Februar 2022 informierte der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) über vermeintliche Gesundheitsrisiken CBD-haltiger Lebensmittel. Um eine missbräuchliche orale Einnahme CBD-haltiger Duftöle ungeniessbar zu machen, sollen solche CBD Öle, gemäss der Anmeldestelle für Chemiker des Bundes, künftig nur noch vergällt auf den Markt gebracht werden dürfen. Der Branchenverband IG Hanf erhofft sich aber eine bessere und umfassende wirtschaftliche Nutzung der verschiedenen Formen der Hanfpflanze und ihrer Produkte. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Grundlage ganzheitlich neu zu betrachten und eine zeitgemässe und umfassende Cannabis-Gesetzgebung zu erlassen. Der aktuelle Entscheid wird dabei als eine unverhältnismässige Massnahme gehandelt.

    CBD Öl mit Geschmackstoff

    Am 24. März 2022 verfügte die Anmeldestelle für Chemikalien, dass CBD-Duftölen künftig ein Vergällungsmittel beigefügt werden muss. Dies wird normalerweise gemacht, um vor gefährlichen Substanzen wie z. B. Putzmitteln zu schützen, wenn mit der Einnahme eine Gefährdung der Gesundheit einhergeht. Durch die Vergällung soll CBD Öl mit zusätzlichen Geschmacksstoffen ungeniessbar gemacht werden, um eine versehentliche oder missbräuchliche Einnahme zu verhindern. Unvergällte CBD Öle, welche als Chemikalien vermarktet werden und bereits vor dem 24. März in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur noch während einer Übergangsfrist von 6 Monaten verkauft werden.

    Mit dem jüngsten Vorstoss der Behörden fühlt sich die Schweizer Cannabis-Branche einmal mehr vor den Kopf gestossen. Seit längerem vertritt sie den Standpunkt, dass die verwirrliche, willkürliche und inkonsequente behördliche Handhabung von CBD-haltigen Produkten den unbefriedigenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachen Cannabis geschuldet ist. «Als aufstrebender Wirtschaftszweig fühlen wir uns von den Behörden im Stich gelassen. Die steigende Nachfrage nach CBD Produkten kann in der Schweiz wegen der unklaren und komplexen Regulierung nur äusserst schwierig befriedigt werden.

    Keine Gefahr von CBD

    Nachdem sogar die WHO bereits mehrfach bestätigte, dass von CBD keine signifikanten Gefahren oder Nebenwirkungen ausgehen, versteht diese neuste Massnahme kaum jemand in der Branche und noch weniger die Konsumenten. Insbesondere zumal gemäss unserem Kenntnisstand kein einziger Fall bekannt ist, bei welchem nach einer versehentlichen oralen Einnahme von CBD-Duftöl eine gesundheitliche Beeinträchtigung in irgendeiner Form erfolgte!», hält Thomas Bär, Vizepräsident der IG Hanf fest. Entsprechend setze sich der Verband im Namen der Cannabisindustrie für eine umfassende und einheitliche Regulierung ein, um Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf- und Cannabisprodukten zu erlangen sowie den Konsumentenschutz zu gewährleisten. Vergangene konstruktive Bestrebungen für einen Dialog mit Behördenvertretern sind bisher leider ungehört versandet.

    Bei den meisten in der Schweiz als Chemikalien vermarkteten CBD-Duftölen handelt es sich um sogenannte Vollpflanzenextrakte, welche auch Spuren von THC enthalten können (bis maximal 1%). Solche Produkte sind in der Schweiz aufgrund der geltenden Kontaminanten Verordnung kaum als Lebensmittel zulassungsfähig.

    CBD Öle, welche als Chemikalien vermarktet werden, waren per Definition nie zur oralen Einnahme gedacht. Sofern solche Produkte ordnungsgemäss angemeldet sind und die vorgeschriebenen Gefahren- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung stehen, handelte es sich bis dato um völlig legitime Produkte.

    CBD Öl wird trotz Sicherheitshinweise eingenommen

    Offenbar haben jedoch viele Konsumentinnen und Konsumenten die «nicht zur Einnahme»-Aufschrift auf der Verpackung nicht beachtet. Die widerrechtliche Verwendung ist zwar unglücklich, jedoch sind die Folgen davon überschaubar, so dass eine starke Verschärfung der Regulierung mittels einer Vergällung klar über das Ziel hinausschiesst. Es scheint, als würde durch die jahrzehntelange Verteufelung der Hanfpflanze nun auch die legalen Teile der Hanfpflanze als so kontrovers angesehen, dass sie viel stärkeren Regulierungen als bei anderen Produkten unterworfen werden dürfen.

    Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung der Meldestelle Chemikalien des Bundes wird laut IG Hanf faktisch einem ganzen Markt die Legitimation entzogen. Zuvor wurde durch alle zuständigen Bundesämter in der Vollzughilfe CBD seit 2017 die grundsätzliche Zulässigkeit bescheinigt. Unter anderem haltet die aktuellsten Version der Vollzugshilfe CBD folgendes fest: «… können CBD-haltige Produkte wie z.B. Duftöle durchaus unter den Bestimmungen des Chemikalienrechts legal in Verkehr gebracht werden.»

    Die neue Regelung dürfte folglich auch einschneidend sein für die florierende Hanfbranche. Mit dem grünen Licht der Behörden ist in der Schweiz in den letzten 5 Jahren eine ganze Branche entstanden und hunderte, wenn nicht tausende von Arbeitsplätzen wurden geschaffen, welche nun in akuter Gefahr sind.

    Das Vorgehen der zuständigen Behörden muss in diesem Zusammenhang als kontraproduktiv bezeichnet werden. Das faktische Verbot von CBD Ölen als Chemikalien mittels einer Allgemeinverfügung durch eine Vollzugsbehörde erfolgt unter Umgehung des vorgesehenen gesetzgeberischen Prozesses. Die Konsequenzen daraus sind absehbar: Da die Nachfrage nach CBD Öl nicht abnehmen wird, werden Konsumenten de facto gezwungen, ihre Produkte neu im Ausland oder auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen, was Qualitätskontrollen und den Konsumentenschutz verunmöglicht.

    Mit der Annahme des Postulats Minder («Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabisprodukten») am 16. Juni 2021 im Ständerat (30 zu 6 Stimmen) soll nun endlich Bewegung in die Abklärung einer umfassenden Cannabisregulierung kommen. Der Vorstoss zielt darauf ab, die verschiedenen Formen der Hanfpflanze (Cannabis) wirtschaftlich besser nutzbar zu machen. Es soll eine unter Berücksichtigung eines realistischen Gefährdungspotentials und Einhaltung des Konsumentenschutzes eine zeitgemässe und umfassende Cannabis-Regulierung (inklusive Gesundheits-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Arzneimittel-, Strassenverkehrs-, Tabakprodukte- und Zollrecht) erlassen werden.

    Zudem werden mit der parlamentarischen Initiative von Heinz Siegenthaler, in Bern zurzeit die Weichen für die Ausarbeitung der Regulierung des Cannabismarkts für einen besseren Jugendschutz gestellt.

    Quelle:

    https://ighanf.ch/

    https://www.tagesanzeiger.ch/der-verkauf-von-cbd-oelen-soll-eingeschraenkt-werden-651506759554

    https://www.tagblatt.ch/news-service/inland-schweiz/cbd-duftoele-neue-regeln-hanfbranche-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen-ld.2274293

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