Die am weitesten verbreitete Droge der Welt Cannabis, ist auch die am häufigsten beschlagnahmte Substanz der Welt, da sie in den meisten Ländern nach wie vor illegal ist.
Ende der 70er Jahre erreichte der globale Cannabiskonsum seinen vorläufigen Höhepunkt, insbesondere aufgrund eines Anstiegs des Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In den folgenden Jahren wurde die Droge jedoch noch bekannter und ist in der Schweizer Bevölkerung heutzutage weit verbreitet.
Aufgrund des Schweizer Klischees des Workaholics und gesetzestreuen, fleissigen Bürgers schätzen viele den Konsum von Cannabis in der Schweizer Bevölkerung jedoch immer noch falsch ein. Aufgrund solcher Vorurteile hält sich der hartnäckige Glaube, dass nur wenige Schweizer Cannabiskonsumenten sind.
Schätzungen zufolge betrug die Zahl der aktiven Schweizer Cannabiskonsumenten im Jahr 2018 jedoch rund eine halbe Million. Das entspricht mehr als sechs Prozent der Schweizer Bevölkerung.
Aufgrund dieser hohen Zahl hat die Schweiz rechtliche und politische Maßnahmen ergriffen. Es wurden Gesetze für einen legalen Markt festgelegt um dem Cannabisschmuggel und anderen Missbrauch der Droge im Land entgegenzuwirken.
Cannabisbesitz in der Schweiz: Was ist legal und was nicht?
Bis Ende der 90er Jahre konnte jeder in der Schweiz aufgrund einer Gesetzeslücke legal Cannabis anbauen, sofern er oder sie volljährig war. Der Anbau wurde jedoch im Jahr 2002, als die Schweiz der UNO beitrat, zu einer Straftat. Die Substanz war zu dieser Zeit weltweit verbreitet, so auch im gebirgigen, mitteleuropäischen Land.
Nach jahrelangem Druck durch Schweizer Cannabis-Legalisierungsgruppen hat die Regierung beschlossen, Cannabis mit weniger als einem Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zu legalisieren. Der Besitz von Kleinmengen von bis zu zehn Gramm Cannabis für den Eigenkonsum bleibt straffrei, auch wenn die Substanz eingezogen werden kann. Wird man jedoch mit einer höheren Menge kontrolliert, kann man immer noch mit einem Bussgeld von 100 Schweizer Franken pauschal bestraft werden.
Trotz der Geldbuße war die Entkriminalisierung ein großer Schritt für die Schweiz hin zur Legalisierung von Cannabis, da in vielen anderen europäischen Ländern die gesetzliche THC-Grenze bei 0,2 Prozent (zwei Gramm) liegt.
Medizinische Verwendung von Schweizer Cannabis
Schweizer Cannabis als Medikament darf nur mit ärztlichem Rezept an Patienten verschrieben werden, wenn das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Sondergenehmigung für die medizinische Verwendung verbotener Betäubungsmittel erteilt.
Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der Arzt diese mit Zustimmung des Patienten, der sich der Behandlung unterziehen möchte, beantragen. Die Genehmigung zum Kauf von Cannabis als medizinisches Medikament gilt für maximal 12 Monate. Es gibt nur zwei Apotheken in der ganzen Schweiz, die für den Verkauf von Cannabis-Tinkturen und Cannabisöl-Konzentraten für Patienten mit schweren oder unheilbaren Krankheiten zugelassen sind.
Zwar gibt es im geltenden Recht keine ausdrückliche Bestimmung für die medizinische Verwendung. In der Praxis ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine medizinische Verwendung strafrechtlich verfolgt wird.
So können Patienten, die nur Schweizer Cannabis mit CBD benötigen, dieses für medizinische Zwecke in jedem Schweizer Cannabis-Verkaufsgeschäft beziehen.
Es gilt aber zu beachten, dass die Krankenkassen in der Schweiz den Kauf von Cannabis für medizinische Zwecke nicht übernehmen. Daher muss der Patient die Kosten selbst tragen.
Kauf und Verkauf von Cannabis in der Schweiz
In der Schweiz, haben die meisten keine grosse Mühe, Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu finden. Wer jedoch Cannabis bis zur gesetzlich zulässigen Menge kaufen möchte, kann dies sehr viel bequemer in circa 140 Cannabis Läden in den 26 Kantonen der Schweiz tun.
Schweizer Cannabis Social Clubs
Viele Cannabis Konsumenten in der Schweiz haben bereits vom sogenannten Cannabis Social Club gehört – einem Modell für die gesetzliche Regulierung des Cannabismarktes.
Die Schweizer Städte Zürich, Basel, Bern und Genf hatten 2016 versucht, einen Pilot-Cannabis-Club zu gründen, um herauszufinden, ob dies als Mittel zur Abschaffung des Schwarzmarkts der Droge dienen würde. Die Städte planten innerhalb von vier Jahren insgesamt 2.000 Mitglieder in das Pilotprojekt einzubeziehen.
Sie wurden jedoch ein Jahr später vom Bundesamt für Gesundheit mit dem Argument einer fehlenden rechtlichen Grundlage für die Gründung solcher Clubs geschlossen.
Den Versuch das Gesetz durch einen, von Mitgliedern beider Parlamentskammern, unterzeichneten, Antrag zu ändern, lehnte der Nationalrat ab. Deshalb bleiben die Schweizer Cannabis-Social-Clubs derzeit nur ein Plan auf dem Papier.
Cannabis in die Schweiz bringen
Schweizer dürfen Produkte aus Cannabis mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent legal ins Land bringen.
Die Regeln ändern sich in Abhängigkeit von zwei Faktoren, die sich auf das importierte Produkt beziehen: 1. Ob der Import für private oder kommerzielle Zwecke erfolgt und 2. um welchen Produkttyp es sich handelt, d.h. Blumen, Samen, Extrakte, Öle, Lebensmittel, Kosmetika, usw.
Die Bundeszollverwaltung entscheidet als zuständige Behörde darüber, ob man ein bestimmtes Produkt auf Cannabisbasis in die Schweiz bringen darf.
Import von Cannabisbasierten Medikamenten in die Schweiz
Das einzige Medizinprodukt, das THC enthält und legal in die Schweiz gebracht werden darf, ist Sativex – ein zugelassenes Produkt, das sowohl Tetrahydrocannabinol (THC) als auch Cannabidiol (CBD) enthält.
Wie bei anderen Arzneimitteln, welche in der Schweiz verbotene Substanzen enthalten, kann Sativex für eine maximale Behandlungsdauer von einem Monat in die Schweiz eingeführt werden.
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