Hanfprodukte mit weniger als 1% THC fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz – und sind somit nicht kontrolliert. Allerdings müssen sie unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen genügen, je nachdem, wie sie genutzt werden. Hohe Hürden bestehen für Produkte zur Einnahme, die Cannabidiol (CBD) enthalten.
Die Hanfpflanze enthält über 100 verschiedene Cannabinoide, zu denen auch das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zählen. Im Unterschied zum THC untersteht das CBD nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil es keine psychotrope Wirkung hat. CBD-Hanf ist deshalb frei erhältlich und wird vielseitig verwendet: CBD-haltige Blüten werden als Tabakersatzprodukte zum Rauchen angeboten und das aus den Hanfpflanzen extrahierte CBD wird auch Kosmetika und Duftölen beigefügt – oder als zugelassenes Arzneimittel etwa zur Behandlung von Krampfanfällen eingesetzt.
Obwohl insbesondere CBD-Produkte zur oralen Einnahme in der Bevölkerung einigermassen beliebt sind, erfüllen zahlreiche dieser Produkte die rechtlichen Anforderungen für eine Marktzulassung nicht. Sie können nur als Lebensmittel oder als Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Nahrungsmittel mit CBD gelten aber – im Unterschied etwa zu Hanfsamenöl – als neuartige Lebensmittel. Bisher ist noch kein einziges CBD-Produkt vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder von der Europäischen Union als sogenannter Novel Food zugelassen worden. Der Grund dafür ist, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit von CBD in Lebensmitteln noch nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.
Auch für die Zulassung als Arzneimittel gelten hohe heilmittelrechtliche Anforderungen an deren Sicherheit und Wirksamkeit. Solche Arzneimittel sind entsprechend teuer. Einfacher ist es, CBD-Produkte als Chemikalien, also quasi als Rohstoffe ohne konkrete Zweckbestimmung, auf den Markt zu bringen. Doch als solche sind sie nicht zur Einnahme bestimmt.
Trotzdem verwenden viele Personen CBD-Öle und -Extrakte als Einschlafhilfe oder zur Beruhigung (Einnahme in Form von CBD-Tropfen). Um dieser unsachgemässen Anwendung entgegenzuwirken, dürfen CBD-Öle aktuell nur noch in ungeniessbarer Form verkauft werden. Gleichzeitig führt diese Situation dazu, dass Konsumierende zu CBD-haltigen Tabakersatzprodukten greifen, weil sie einfacher zugänglich sind.
Obwohl CBD in einigen Ländern für die Behandlung therapieresistenter Epilepsie und spastischer Lähmungen zugelassen ist, ist es aus obengenannten Gründen mitunter nicht erlaubt, Heilanpreisungen für nicht-medizinische CBD-Öle zu machen, z.B. bezüglich schmerzlindernder, angstlösender, antiepileptischer, antipsychotischer, sedierender und neuroprotektiver Wirkung.
Aktuell gibt es nicht-medizinische CBD-Öle bzw. CBD-Tropfen in der Schweiz deshalb nur als Kosmetika zur äusserlichen Anwendung zu kaufen. Im Online Shop von greenpassion gibt es solche Produkte unter der Marke DOLOCAN in drei Varianten, entweder mit 10%, 20% oder 30% CBD zu kaufen.
Quelle: Spectra, Ausgabe Nr. 139, Dez. 2023
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